Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen

DGUV Grundsatz 308–008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“

Die Aus­bil­dung nach dem Grund­satz DGUV 308–008 dient dazu, den rich­ti­gen Umgang mit Arbeits­büh­nen zu erler­nen, bestehen­de Vor­schrif­ten ken­nen zu ler­nen und umzu­set­zen. Hier­durch wer­den Per­so­nen- und Sach­schä­den mini­miert, da mög­li­che Gefah­ren und Unfall­ri­si­ken im Vor­feld erkannt wer­den. Nach erfolg­rei­cher theo­re­ti­scher sowie prak­ti­scher Prü­fung erfolgt dann die schrift­li­che Beauf­tra­gung durch den Arbeit­ge­ber.

Eine Aus­wahl an Schu­lungs­ter­mi­nen fin­den Sie im Anmel­de­pro­zess, den Sie unter dem nach­fol­gen­den grü­nen But­ton „Ter­mi­ne & Anmel­dung“ fin­den.

Das erwar­tet Sie u. a. in der Schu­lung:

Der theo­re­ti­sche Teil der Aus­bil­dung mit fol­gen­den Schu­lungs­in­hal­ten:

  • Recht­li­che Grund­la­gen und Regeln der Tech­nik
  • Auf­bau, Funk­ti­on und Ein­satz­mög­lich­kei­ten ver­schie­de­ner Bau­ar­ten
  • Betrieb all­ge­mein
  • Über­nah­me und Trans­port der Hub­ar­beits­büh­ne
  • Auf­stel­lung / Inbe­trieb­nah­me der Maschi­ne am Arbeits­ort
  • Arbei­ten mit der Hub­ar­beits­büh­ne
  • Regel­mä­ßi­ge Prü­fun­gen
  • Unfall­ge­sche­hen
  • Son­der­ein­sät­ze

Der prak­ti­sche Teil der Aus­bil­dung mit fol­gen­den Schu­lungs­in­hal­ten:

  • Ein­wei­sung an der Hub­ar­beits­büh­ne
  • Arbeits­täg­li­che Sicht- und Funk­ti­ons­prü­fung
  • Stand­si­che­rer Auf­bau (bei Gerä­ten mit Abstüt­zun­gen)
  • Stand­si­che­res Ver­fah­ren (bei Gerä­ten ohne Abstüt­zun­gen)
  • Ein­üben der Steue­rungs­funk­tio­nen
  • Ein­üben der Funk­ti­on des Not­ab­lass

Dau­er:

  • 1 Tag Aus­bil­dung in Theo­rie und Pra­xis

Kos­ten:

  • 1.100 EUR zzgl. MwSt pro Schu­lungs­tag; zzgl. An- und Abfahrt des Refe­ren­ten
  • Innungs­mit­glie­der der Kreis­hand­wer­ker­schaft Ful­da erhal­ten 15% Nach­lass

Ort der Schu­lung:

  • In-House-Schu­lung; Schu­lungs­raum, Arbeits­ge­rä­te und PSA­gA (Ver­bin­dungs­mit­tel max. Län­ge 1,80 m und län­gen­ver­stell­bar) sind durch AG zu stel­len

Vor­aus­set­zung:

  • Min­dest­al­ter 18 Jah­re alt
  • kör­per­li­che, geis­ti­ge und cha­rak­ter­li­che Eig­nung

Abschluss:

  • Theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Prü­fung
  • Zer­ti­fi­kat der sifar GmbH
  • Ein­tra­gung im Sicher­heits­pass

Hin­wei­se:

  • Die maxi­ma­le Teil­neh­mer­zahl beträgt 8 Per­so­nen

Haben Sie noch Fragen zur Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen?

Ger­ne beant­wor­ten wir Ihnen alle Fra­gen zur Aus­bil­dung im per­sön­li­chen Gespräch.

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