Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Sozialgesetzbuch VII, DGUV Vorschrift 1

Unter­neh­men haben gemäß Sozi­al­ge­setz­buch VII (SGB VII) Sicher­heits­be­auf­trag­te (SiBe) zu bestel­len. Die­se sind von einem Unter­neh­men schrift­lich bestell­te Per­so­nen, die den Unter­neh­mer, die Füh­rungs­kräf­te, die Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit, den Betriebs­arzt und die Kol­le­gen dar­in unter­stüt­zen, Unfäl­le, berufs­be­ding­te Krank­hei­ten und arbeits­be­ding­te Gesund­heits­ge­fah­ren zu ver­mei­den. Sicher­heits­be­auf­trag­te sind Beschäf­tig­te des Unter­neh­mens und in ihrer Funk­ti­on aus­schließ­lich „ehren­amt­lich“ tätig.

Den Sicher­heits­be­auf­trag­ten kommt die Auf­ga­be zu, in ihrem Arbeits­be­reich Unfall- und Gesund­heits­ge­fah­ren zu erken­nen und ent­spre­chend dar­auf zu reagie­ren sowie zu beob­ach­ten, ob die vor­ge­schrie­be­nen Schutz­vor­rich­tun­gen und ‑aus­rüs­tun­gen vor­han­den sind. Durch eine fach­ge­rech­te Aus­bil­dung im The­men­ge­biet Arbeits­schutz kön­nen Sie die­se Auf­ga­be in Kom­bi­na­ti­on mit Ihren Kennt­nis­sen über den Betrieb und das Per­so­nal opti­mal erfül­len.

Eine Aus­wahl an Schu­lungs­ter­mi­nen fin­den Sie im Anmel­de­pro­zess, den Sie unter dem nach­fol­gen­den grü­nen But­ton „Ter­mi­ne & Anmel­dung“ fin­den.

Das erwar­tet Sie u. a. in der Schu­lung:

  • Stel­lung und Auf­ga­ben des Sicher­heits­be­auf­trag­ten
  • Orga­ne im Arbeits­schutz
  • Arbeits­un­fäl­le
  • Anwen­dung der per­sön­li­chen Schutz­aus­rüs­tung / PSA
  • Maß­nah­men­hier­ar­chie (STOP)
  • Lärm­schutz und Ergo­no­mie
  • Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung
  • Arbeits­me­di­zin und Ers­te Hil­fe
  • Brand- und Explo­si­ons­schutz
  • Gefah­ren durch elek­tri­schen Strom
  • Gefahr­stof­fe / Gef­StoffV
  • Psy­chi­sche Belas­tun­gen

Dau­er:

  • 1 Tag

Kos­ten:

  • 200 EUR zzgl. MwSt pro Per­son
  • Auf Anfra­ge bei Grup­pen (ab 12 Per­so­nen) und Inhouse-Schu­lung
    Ggf. zzgl. An-und Abfahrts­kos­ten
  • Innungs­mit­glie­der der Kreis­hand­wer­ker­schaft Ful­da erhal­ten 15% Nach­lass

Ort der Schu­lung:

  • Räum­lich­kei­ten bei der sifar GmbH

Vor­aus­set­zung:

  • Ange­stell­ter im Unter­neh­men

Abschluss:

  • Wis­sens­ab­fra­ge
  • Zer­ti­fi­kat der sifar GmbH
  • Auf Wunsch Ein­tra­gung im Sicher­heits­pass (die­sen bit­te mit­füh­ren)

Hin­wei­se:

  • Eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl von 12 Per­so­nen ist erfor­der­lich

Haben Sie noch Fragen zur Ausbildung zum Sicherheitsbeautragten?

Ger­ne beant­wor­ten wir Ihnen alle Fra­gen zur Aus­bil­dung im per­sön­li­chen Gespräch.

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