Gemäss Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1
Gemäß Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die sifar GmbH bietet hier unterschiedlichste Unterweisungsthemen an; immer abgestimmt auf den Betrieb und dessen Tätigkeiten.
Mögliche Schulungsthemen können sein:
- Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gem. DGUV Regel 112–198
- Rettung von Personen aus der Höhe gem. DGUV Regel 112–199
- Arbeiten in Behälter, Silos, enge Räume gem. DGUV Regel 113–004
- Umgang mit Atemschutz gem. DGUV Regel 112–190
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Bildschirmarbeitsplätze
- Erste Hilfe (keine Ersthelfer-Ausbildung)
- Anschlagen von Lasten
- Umgang mit Arbeitsmitteln
- Baugruben
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Umgang mit Asbest und Künstlicher Mineralfaser
- Reinigungsarbeiten
- Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Umgang mit Flurförderfahrzeugen
- Awareness im Arbeitsschutz
- Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
- Weitere Unterweisungen auf Anfrage
Dauer:
- Je nach Thema bzw. je nach Kombination verschiedener Themen.
Kosten:
- Bitte individuelles Angebot anfordern
- Innungsmitglieder der Kreishandwerkerschaft Fulda erhalten 15% Nachlass
Ort der Schulung:
- Räumlichkeiten bei der sifar GmbH
Voraussetzung:
- Angestellter im Unternehmen
Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung der sifar GmbH
- Auf Wunsch Eintragung im Sicherheitspass (diesen bitte mitführen).
Haben Sie noch Fragen? Oder wünschen Sie eine Unterweisung zu besonderen Themen des Arbeitsschutzes?
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen im persönlichen Gespräch.