Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Wenn in einem Betrieb ein Brand aus­bricht, kann schnell eine Panik unter den Mit­ar­bei­tern ent­ste­hen. Trotz viel­leicht jähr­li­cher Brand­schutz – „Trocken“-Übungen und regel­mä­ßi­ger Unter­wei­sun­gen weiß nicht unbe­dingt jeder Mit­ar­bei­ter eine Brand­si­tua­ti­on rich­tig ein­zu­schät­zen und wie er sich dann rich­tig zu ver­hal­ten hat. Die Ant­wort auf die­ses Pro­blem sind Brand­schutz­hel­fer (BSH) im Unter­neh­men. Sie über­neh­men Erst­maß­nah­men im Brand­fall wie zum Bei­spiel die Brand­mel­dung und Alar­mie­rung. Sie bekämp­fen Ent­ste­hungs­brän­de unter Beach­tung einer mög­li­chen Eigen­ge­fähr­dung. Die Anzahl an BSH ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Laut der tech­ni­schen Regel für Arbeits­stät­ten (ASR A2.2) „Maß­nah­men gegen Brän­de“, hat der Arbeit­ge­ber eine aus­rei­chen­de Anzahl von Beschäf­tig­ten durch Unter­wei­sung und Übung im Umgang mit Feu­er­lösch­ein­rich­tun­gen zur Bekämp­fung von Ent­ste­hungs­brän­den ver­traut zu machen. Die Anzahl ergibt sich aus der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung, ein Anteil von 5 Pro­zent der Beschäf­tig­ten ist in der Regel aus­rei­chend, wenn kei­ne erhöh­te Brand­ge­fähr­dung, eine Anwe­sen­heit vie­ler Per­so­nen oder mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät oder eine gro­ße räum­li­che Aus­deh­nung der Arbeits­stät­te vor­han­den ist. Die in der ASR A2.2 gefor­der­ten Kennt­nis­se bekom­men die Mit­ar­bei­ter in der Aus­bil­dung zum Brand­schutz­hel­fer durch einen Brand­schutz­be­auf­trag­ten der sifar GmbH ver­mit­telt. Bei die­ser Aus­bil­dung ler­nen die Mit­ar­bei­ter, was sie tun kön­nen, um einen Brand zu ver­hin­dern (Vor­beu­gen­der Brand­schutz). Eben­so wird the­ma­ti­siert, wie man durch geziel­te Eva­ku­ie­rung Men­schen­le­ben ret­ten kann, wie der Not­ruf abge­setzt wird und wie im Ernst­fall ein Feu­er­lö­scher rich­tig zu bedie­nen ist (Abweh­ren­der Brand­schutz). Die Aus­bil­dung zum Brand­schutz­hel­fer ist in zwei Modu­le von je zwei Stun­den unter­glie­dert: Modul 1: Im theo­re­ti­schen Teil wer­den die Mit­ar­bei­ter über die gesetz­li­chen Grund­la­gen, den vor­beu­gen­den und orga­ni­sa­to­ri­schen Brand­schutz in Betrie­ben oder dem anlagen­tech­ni­schen Brand­schutz wie Brand­mel­de­an­la­gen und Sprink­ler­an­la­gen infor­miert.

Modul 2: Im prak­ti­schen Teil wer­den pra­xis­na­he Übun­gen durch­ge­führt sowie der Umgang mit ver­schie­de­nen Feu­er­lö­schern und unter­schied­li­chen Lösch­mit­teln ver­mit­telt. Wei­ter wird in prak­ti­schen Expe­ri­men­ten ver­an­schau­licht, wel­che Brand­ge­fah­ren in haus­halts­üb­li­chen Mit­teln ste­cken kön­nen und wie damit umzu­ge­hen ist. Fra­gen zur Aus­bil­dung beant­wor­tet die GmbH unter info@sifar.de

In Zusam­men­ar­beit mit der sifar GmbH star­tet die Kreis­hand­wer­ker­schaft Ful­da in Kür­ze mit dem Schu­lungs­an­ge­bot „Aus­bil­dung zum Brand­schutz­hel­fer“. Über die Ter­mi­ne und die Kurs­ge­bühr wer­den wir zeit­nah auf unse­rer Home­page www.kh-fulda.de und per E‑Mail infor­mie­ren.

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