Führen von Teleskopstapler DGUV Grundsatz 308–009 „ Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“
Die weit verbreitete Meinung, dass das Bedienen eines geländegängigen Teleskopstaplers mit dem herkömmlichen Staplerschein geht ist falsch. Die Ausbildung zum Führen eines geländegängigen Teleskopstaplers ist in dem Grundsatz DGUV 308–009 genau definiert.
Hier findet sich u. a. eine Präzisierung der Eigenschaften, die das Bedienpersonal von geländegängigen Teleskopstaplern mitbringen muss. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Ausbildung zum selbstständigen Führen von geländegängigen Teleskopstaplern beginnen und nach erfolgreicher theoretischer sowie praktischer Prüfung die schriftliche Beauftragung von seinem Arbeitgeber erhalten.
Eine Auswahl an Schulungsterminen finden Sie im Anmeldeprozess, den Sie unter dem nachfolgenden grünen Button „Termine & Anmeldung“ finden.
Das erwartet Sie u. a. in der Schulung:
Der theoretische Teil der Ausbildung mit folgenden Schulungsinhalten:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Unfallgeschehen
- Anfahren, Überfahren, Anschwenken
- Umgang mit Lasten
- Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten
- Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
- Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Qualifikation und Pflichten des Bedienpersonals
- Regelmäßige Prüfungen
- Sondereinsätze
Der praktische Teil der Ausbildung mit folgenden Schulungsinhalten:
- Einweisung am Teleskopstapler
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastaufnahmen
- Gefahrstellen am Teleskopstapler
- Gewöhnung an den Teleskopstapler
- Fahr- und Stapel- und Kranübungen
Dauer:
- 3 Tage
1. Tag Stufe 1 Starrer Oberwagen
2. Tag Stufe 2a Drehbarer Oberwagen (Rotostapler)
3. Tag Stufe 2b Zusatzausbildung: Einsatz als Hubarbeitsbühne (bei Vorlage eines Bedienausweises für Hubarbeitsbühnen kann die Stufe 2b mit bescheinigt werden und der Tag entfällt)
Kosten:
- 1.100 EUR zzgl. MwSt pro Schulungstag; zzgl. An- und Abfahrt des Referenten
- Innungsmitglieder der Kreishandwerkerschaft Fulda erhalten 15% Nachlass
Ort der Schulung:
- In-House-Schulung; Schulungsraum und Arbeitsgeräte mit Anbauteilen/Zubehör sind durch AG zu stellen
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre alt
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung
Abschluss:
- Theoretische und praktische Prüfung
- Zertifikat der sifar GmbH
- Eintragung im Sicherheitspass
Hinweise:
- Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 6–8 Personen
Haben Sie noch Fragen zur Ausbildung zum Führen von Teleskopstaplern?
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Ausbildung im persönlichen Gespräch.