DGUV – Regel 112–198/199
Die Anwendung von PSAgA gehört zu den normalen Vorgängen im Baugewerbe, dem Handwerk und der Industrie. PSAgA schützt den Anwender vor einer tödlichen Absturzgefahr. Die Unterweisung in die Benutzung von PSAgA ist vor der ersten Nutzung gesetzlich vorgeschrieben und mindestens jährlich zu wiederholen. Dabei ist eine praxisnahe Schulung – ganz nach den speziellen Anwendungsbereichen zu gewährleisten.
Die sifar GmbH führt analysiert Ihr Anwendungsgebiet und führt darauf bezogen eine Schulung u. a. mit dem von Ihnen eingesetzten Equipment durch.
Eine Auswahl an Schulungsterminen finden Sie im Anmeldeprozess, den Sie unter dem nachfolgenden grünen Button „Termine & Anmeldung“ finden.
Das erwartet Sie u. a. in der Schulung:
- Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften des Arbeitsschutzes
- Einfache Sturzphysik (auftretende Kräfte, Sturzfaktor, …)
- Gefahren durch Falschanwendung
- Leistungsspektrum von PSAgA
- Materialkunde (Herstellerunabhängig)
- Lagerung & Pflege
- Erste Hilfe (Hängetrauma, Sekundärverletzungen, …)
- Ausrüstungs-Check vor Gebrauch
- Korrektes Anlegen von Auffanggurten
- Benutzung von Auffang- und Rückhaltesystemen
- Hängen im Auffanggurt
- Rettungsübung
Dauer:
- 1/2 Tag
Kosten:
- 190 EUR zzgl. MwSt pro Person
- Auf Anfrage bei Gruppen (ab 12 Personen) und Inhouse-Schulung
Ggf. zzgl. An-und Abfahrtskosten - Innungsmitglieder der Kreishandwerkerschaft Fulda erhalten 15% Nachlass
Ort der Schulung:
- Räumlichkeiten bei der sifar GmbH
Voraussetzung:
- Angestellter im Unternehmen
Abschluss:
- Wissensabfrage
- Zertifikat der sifar GmbH
- Auf Wunsch Eintragung im Sicherheitspass (diesen bitte mitführen).
Hinweise:
- Eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen ist erforderlich
Haben Sie noch Fragen zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)?
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen im persönlichen Gespräch.